Preise und Preisänderung

Sowohl für Sie als Kund:in als auch für uns als Ihr Versorger ist eine transparente, nachvollziehbare Preisvereinbarung die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dazu dient bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklausel. Hier erläutern wir Ihnen die Zusammensetzung unserer Preise und die enthaltenden Preiselemente.

Hinweis

Die beispielhaften Berechnungen und Ausführungen können Ihnen nur einen allgemeinen Überblick verschaffen. Sie ersetzen nicht die individuelle Angebotserstellung, die auch hinsichtlich der Anschlusskosten von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist.
 

Preise für die Raumheizung

Der Wärmepreis für Raumheizung besteht bei der Fernwärmeversorgung aus verbrauchsunabhängigen und verbrauchsbezogenen Bestandteilen:

Wärme-
entgelt
Jahresgrund-
preis
Arbeitspreis

Jahres­grund­preis

VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Die Bereitstellung der Fernwärmeversorgung wird mit einem verbrauchsunabhängigen Jahresgrundpreis berechnet, dieser wird in der Einheit "Euro je l/h" angegeben und einmal jährlich zum 1. April angepasst.
 

Arbeits­preis

VERBRAUCHSBEZOGEN – Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen verbrauchsbezogenen Preis, der in der Einheit "Cent je kWh" angegeben wird und jeweils zum ersten eines Quartals angepasst wird.

Grundlagen der Preisänderungsklauseln

Vor dem Hintergrund der mehrjährigen Laufzeit der Fernwärmeverträge ist es wirtschaftlich geboten, die einmal vertraglich vereinbarten Preise nicht dauerhaft festzuschreiben. Für die Kund:innen und die BEW Berliner Energie und Wärme ist es dabei wichtig, eine für beide Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung zu treffen. Dazu dienen bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklauseln.

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wärmeversorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist im § 24, Abs. 4 geregelt, dass die hierfür verwendeten Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen müssen.

In den bei der BEW Berliner Energie und Wärme verwendeten Preisänderungsklauseln werden Indizes und Preisnotierungen des Statistischen Bundesamtes sowie von der European Energy Exchange verwendet. Diese sogenannten preisbestimmenden Elemente bilden die Grundlage für eine nachvollziehbare und transparente Preisentwicklung.
 

Jeder Preis wird mit einem speziellen Preisänderungsfaktor angepasst

Jahresgrundpreis = Grundpreisänderungsfaktor (GPF)

Arbeitspreis = Arbeitspreisänderungsfaktor (APF)


Der neue Preis (Pneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Preises (Palt) mit dem Verhältnis des neuen Preisänderungsfaktors (PFneu) zu dem Preisänderungsfaktor aus dem Vorzeitraum (PFalt):
 

Pneu = Palt × PFneu / PFalt

Welche Preiselemente enthalten die aktuellen Preisänderungsklauseln?

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Investitionsgüterindex (I)

Investitionsgüterindex, Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten GP-X002 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung monatlich.

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Lohnindex (L)

Lohnindex (Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten 62221-0002, Deutschland, WZ08-D Energieversorgung, Index der tariflichen Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen), Statistisches Bundesamt.

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Steinkohleindex (K)

Steinkohleindex, Steinkohle GP09-051 (Index der Einfuhr-preise 61411-0006, Deutschland insgesamt), Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung monatlich.

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Erdgasindex Börsennotierungen (EGB)

Erdgasindex Börsennotierungen; Erdgas, Börsennotierungen GP09-352228-01 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung monatlich.

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Preis für CO2-Zertifikate (ETS)

CO2-Preis für Emissionszertifikate an der EEX (ECarbix) in Euro/t CO2. Grundlage: Homepage, Veröffentlichung monatlich.

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Stromindex Börsenpreis (SB)

Stromindex Börsenpreis, Elektrischer Strom, Börsenpreis GP09-351115300 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung monatlich.

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Erdgasindex Handel und Gewerbe (EGM)

Erdgasindex Handel und Gewerbe; Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe GP09-352222-01 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung monatlich.

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Holzindex (HS)

Holzschnitzelindex; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln GP09-161023 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung monatlich.

Der Investitionsgüter-Index repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung. Der Lohn-Index bildet die Entwicklung der Personalkosten bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ab. Beide Indizes bilden die Grundlage für die Ermittlung des Preisänderungsfaktors für den Jahresgrundpreis (GPF).

Die Produktion unserer Fernwärme ist durch den gekoppelten Erzeugungsprozess in unseren KWK-Anlagen gekennzeichnet. Hierbei werden Strom und Wärme gemeinsam erzeugt, was ressourcenschonend und effizient ist und deshalb als besonders klimaschonend eingestuft wird. In der Folge ergibt sich, dass die wirtschaftliche Situation der Wärmeerzeugung sehr stark von den erzielbaren Stromhandelspreisen abhängt. Diese Abhängigkeiten werden in der Struktur der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreisänderungsfaktor deutlich. Neben den klassischen preisbestimmenden Elementen, welche die Kostenentwicklung der hauptsächlich eingesetzten Brennstoffe (Erdgas, Steinkohle und Holzschnitzeln) sowie Kosten für EU ETS‑Zertifikate (ECarbix) abbilden, enthalten die Klauseln für den Arbeitspreisänderungsfaktor ein negatives Stromelement (Strom-Index). Dadurch ist zudem sichergestellt, dass sich steigende Stromhandelspreise positiv auf die Wärmearbeitspreise auswirken.

Der Erdgas-Index (Handel/Gewerbe/Wohnungswirtschaft) (EGM) hat die Aufgabe, die Entwicklungen des Wärmemarktes zu berücksichtigen.

Jahresgrundpreisänderungsfaktor

Der Jahresgrundpreis wird jährlich angepasst. Dabei werden die jeweils aktuellen Indexwerte (L und I) und die Basiswerte aus dem Jahr 2018 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Jahresgrundpreisfaktor lautet wie folgt:
 

GPFS = 0,40 + 0,30 L/L0 + 0,30 I/I0

Der neue Jahresgrundpreis (GPneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Jahresgrundpreises (GPalt) mit dem Verhältnis des neuen Jahresgrundpreisänderungsfaktors (GPFneu) zu dem Jahresgrundpreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (GPFalt):

GPneu = GPalt x GPFneu / GPFalt


Nachfolgend die Entwicklung der einzelnen preisbestimmenden Elemente:
 

Lohn (L) Investitionsgüter-Index (I)
Basis Ø 2018 94,8 103,1
Aktueller Zeitraum 106,2 122,1


Folgendes Beispiel erläutert die notwendigen Rechenschritte zur Ermittlung des Jahresgrundpreisänderungsfaktors:
 

Festglied Lohn (L) Investitionsgüter-Index (I)
Schritt 1 0,40 + 0,30 x 106,2 / 94,8 + 0,30 x 122,1 / 103,1
Schritt 2 0,40 + 0,30 x 1,12025 + 0,30 x 1,18429
Schritt 3 0,40 + 0,33608 + 0,35529
GPF 2024 1,0914

Arbeitspreisänderungsfaktor

Die Arbeitspreise werden quartalsweise angepasst. In die Formel eingesetzt werden die jeweils aktuellen Indexwerte und Preisnotierungen (K, EGB, ETS, SB, HS und EGM) und die Basiswerte aus dem Jahr 2018 (K0, EGB0, ETS0, SB0, HS0 und EGM0). Die Werte werden vom Statistischen Bundesamt und der EEX (European Energy Exchange) veröffentlicht. Die Preisänderungsklauseln für die Arbeitspreisänderungsfaktoren lauten wie folgt:
 

APFSK = (0,20 x K/K0 + 0,60 x EGB/EGB0 + 0,15 x ETS/ETS0 – 0,45 x SB/SB0) + 0,50 x EGM/EGM0

APFSN = (0,75 x HS/HS0 – 0,25 x SB/SB0) + 0,50 x EGM/EGM0

Der neue Arbeitspreis (APneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Arbeitspreises (APalt) mit dem Verhältnis des neuen Arbeitspreisänderungsfaktors (APFneu) zu dem Arbeitspreisänderungsfaktors aus dem Vorquartal (APFalt):

APneu = APalt x APFneu / APFalt


Nachfolgend die Entwicklung der einzelnen Preisbestimmungselemente:
 

Bezugszeitraum der Indizes

In der Vergangenheit wiesen die Preise für die eingesetzten Brennstoffe und ETS‑Zertifikate starke Schwankungen auf. Damit die Auswirkungen auf die verbrauchsbezogenen Preise überschaubar bleiben und einen mittelfristig relativ konstanten Verlauf nehmen, werden die Indizes der preisbestimmenden Elemente in den PÄK auf Grundlage eines rollierenden 12‑Monatsmittels ermittelt. Das bedeutet:
 

Preisanpassung zum 1. Januar

Indexwerte von Oktober bis September

Preisanpassung zum 1. April

Indexwerte von Januar bis Dezember

Preisanpassung zum 1. Juli

Indexwerte von April bis März

Preisanpassung zum 1. Oktober

Indexwerte von Juli bis Juni

 

Steinkohle-
Index (K)
Erdgas-
Index (EGB)
Emissions-
zertifikate (ETS)
Stromindex
Börse (SB)
Erdgas-
Index (EGM)
Holz-
schnitzel (HS)
Basis Ø 2018 144,10 112,20 15,77 142,60 91,00 93,40
Aktueller Zeitraum 250,65 216,34 83,19 382,02 215,4 128,59


 

Folgende Beispiele erläutern die notwendigen Rechenschritte zur Ermittlung der Arbeitspreisänderungsfaktoren:


Stadtwärme Klassik Plus
 

Steinkohle-
Index (K)
Erdgas-
Index (EGB)
Emissions-
zertifikate (ETS)
Stromindex
Börse (SB)
Erdgas-
Index (EGM)
Schritt 1 (0,20 x 250,65 / 144,10 + 0,60 x 216,34 / 112,20 + 0,15 x 83,19 / 15,77 - 0,45 x 382,02 / 142,60) + 0,50 x 215,40 / 91,00
Schritt 2 (0,20 x 1,73942 + 0,60 x 1,92816 + 0,15 x 5,27521 - 0,45 x 2,67896) + 0,50 x 2,36703
Schritt 3 (0,34788 + 1,15690 + 0,79128 - 1,20553) + 1,18352
APFSK
Q2 2024 =
        2,2741

 

Stadtwärme Natur 100
 

Holz-
schnitzel (HS)
Stromindex
Börse (SB)
Erdgas-
Index (EGM)
Schritt 1 (0,75 x 128,59 / 93,40 - 0,25 x 382,02 / 142,60) + 0,50 x 215,40 / 91,00
Schritt 2 (0,75 x 1,37677 - 0,25 x 2,67896) + 0,50 x 2,36703
Schritt 3 (1,03258  0,66974) + 1,18352
APFSN
Q2 2024 =
    1,5464

  

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